Coaching oder Therapie? Was ist der Unterschied? Psychotherapie darf nur von Ärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern angeboten werden.

Angst kann das Leben auf den Kopf stellen. Doch es ist nie zu spät, eine Veränderung herbeizuführen. Mit Angstfreier leben haben Sie die Chance auf einen Neuanfang. Ein neues Leben, das von Selbstvertrauen, Freude und Mut erfüllt ist. Keine Angst mehr, Angstfreier leben bedeutet Freiheit! Leben Sie das Leben, das Sie schon immer leben wollten.

Das bieten wir Ihnen an

Wir verhelfen Personen, die unter Angstzuständen, Ängsten, Phobien oder Panikattacken leiden, zu mehr Selbstvertrauen und Lebensfreude und einer erfolgreichen Befreiung von Ihren Ängsten mit einem professionellen Coaching- und Therapieprogramm, dass auf verschiedene Ansätze wie Hypnose, NLP, Havening Techniques und Eye Movement Work zugreift.*

Coaching oder Therapie?

Sie wünschen lieber Coaching, als eine Therapie mit Hypnose oder anderen Methoden? Gerne bearbeiten wir Ihr Thema in einem gemeinsamen Coachingprozess.

Bei der Bewältigung von herausfordernden oder emotional belastenden Situationen im beruflichen oder privaten Bereich, bei Lebenskrisen oder in psychischen Krisen, suchen sich immer mehr Menschen professionelle Hilfe. Für die Betroffenen ist die Unterscheidung zwischen Coaching und Psychotherapie nicht einfach, da es ja auch typische Reaktionen auf psychische Belastungen gibt. Nicht immer ist klar, wann ist es "krankhaft", also eine psychische Störung. Die Übergänge sind fließend.

Zwischen Coaching und Psychotherapie gibt es Überschneidungen, aber auch einige wesentliche Unterschiede.

Coaching und psychologische Beratung sind keine geschützten Bezeichnungen und Tätigkeiten. Theoretisch kann jeder sie anbieten.

Bei Psychotherapie gibt es klare gesetzliche Regelungen, wer dies anbieten darf und wer nicht. Voraussetzung ist eine Heilerlaubnis. Diese kann mit der Approbation Ärzten sowie psychologischen Psychotherapeuten erteilt werden. Darüber hinaus kann nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) auch Personen die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Approbation) erteilt werden. Diese Heilpraktiker oder Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie dürfen psychische Erkrankungen behandeln. Wer sich nicht an diese Regelungen hält, kann nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bestraft werden.

Für Psychotherapie muss also eine staatliche Erlaubnis vorliegen, als Facharzt (z.B. Psychiater), als medizinischer Psychotherapeut, psychologischer Psychotherapeut, Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie.

Im Coaching oder in der psychologischen Beratung dürfen keine Themen behandelt werden, die in den klinischen Bereich gehören und in der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen ICD-10, Kapitel V (F), beschrieben sind. Bei diesen Störungen ist das Leiden der Betroffenen so groß, dass Sie in Ihrer Lebensführung eingeschränkt sind, sie depressiv sind, Ängste entwickeln, ihre sozialen Kontakte vernachlässigen und sich zurückziehen. Sie können ihr Verhalten und Denken nur noch schwer beeinflussen.

Bestimmte Störungsbilder und Krankheiten dürfen nur durch Fachärzte, z.B. Psychiater und Neurologen behandelt werden. Dazu gehören organische, also körperlich begründete Krankheiten und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen. Diese sind in den Kapiteln F0 und F1 der ICD-10 beschrieben. Auch Krankheiten die auf Grund einer Störung im Neurotransmitterhaushalt am synaptischen Spalt im Gehirn auftreten (Schizophrenie, schizotype, wahnhafte Störungen sowie Störungen der Affektivität wie Depressionen, Manie und bipolare Störungen), im Kapitel F2 und F3 dürfen nur von Fachärzten behandelt werden.

Von psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Heilpraktikern und Heilpraktikern eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie dürfen neurotische Störungen, Belastungsstörungen, somatoforme Störungen (Kapitel F4), Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren (F5), Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen (F6), Entwicklungsstörungen (F7) sowie Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F9) behandelt werden. Begleitend dürfen auch affektive Störungen wie Depressionen behandelt werden.

Wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, die nach der ICD-10 diagnostiziert wird, ist eine Therapie und kein Coaching anzuwenden. 

Coaching kommt im Rahmen der Bewältigung bei Fragen der Lebensbewältigung zum Einsatz. Zum Beispiel wenn es um eine Prüfungsvorbereitung, die Vorbereitung auf einen öffentlichen Auftritt, eine Rede vor Publikum geht. Bei Prüfungsangst, Angst vor anderen Menschen bis hin zur Sozialphobie mit Vermeidungsverhalten oder dem Ausweiten der Angst zu einer generalisierten Angststörung, ist eine Therapie induziert (anzuwenden).

Um hier eine Unterscheidung vorzunehmen, ist eine gründliche Anamnese (Erhebung der Vorgeschichte) und ein psychopathologischer Befund (Diagnostik) notwendig. 

 

Im telefonischen Erstgespräch klären wir Ihr Thema, Ziel und Ihre Motivation zur Veränderung. Sie bekommen anschließend einen Anamnesebogen. Dieser ist notwendig, um abzuklären, ob ich die geeignete Person bin, um sie bei Ihrer Veränderung zu unterstützen und wenn ja, in welche Richtung meine Unterstützung gehen kann.

Gegebenenfalls müssen vor einer Behandlung durch mich zuerst organische Ursachen abgeklärt werden. 

Sind organische Ursachen abgeklärt oder können diese ausgeschlossen werden und stimmt die Chemie zwischen uns, steht einer gemeinsamen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege. 

Wie alle Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker gebe ich kein Heilungsversprechen ab.

Menschen sind individuell und der Erfolg der Behandlung hängt auch von ihrer Mitarbeit ab.

Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass sich meine Tätigkeit als Hypnose-Therapeut von der eines Arztes, psychologischen oder medizinischen Psychotherapeuten unterscheidet. In unserer ersten Sitzung kläre ich Sie auf, wie Sie auf Wunsch zu einer psychotherapeutischen Kassentherapie kommen. 

Ich erstelle weder medizinische Diagnosen, noch Rezepte oder verabreiche Medikamente, noch gebe ich Heilversprechen ab oder unternehme Fernbehandlungen.

Eine gegebenenfalls notwendige medizinische oder psychiatrische Behandlung sollte in keinem Fall durch eine hypnosetherapeutische Behandlung ersetzt werden. Über die Annahme oder Ablehnung von Behandlungen entscheide ich im Einzelfall und selbst.

Einladung zum Erstgespräch

Sie möchten erfahren, wie Ihr Weg zu einem angstfreieren und glücklicheren Leben in Ihrer Situation aussehen könnte? Wie die Abkürzung für Ihre persönliche Veränderung aussehen kann? Wie Sie schnell und effektiv zu einem Ergebnis kommen und selbstwirksame Techniken erlernen können?

Dann vereinbaren Sie jetzt über meinen Online-Kalender Ihr kostenfreies Erstgespräch.

Im Erstgespräch klären wir, ob ich der richtige Coach oder Therapeut für Sie bin. Wir sprechen über Ihre aktuelle Situation sowie die Ergebnisse und Ziele, die Sie in unserer Zusammenarbeit erreichen möchten. Ich zeige Ihnen Beispiele und Ideen und wir entwickeln erste Lösungsansätze wie Sie mit Coaching oder Therapie Ihre persönliche Situation in kurzer Zeit und nachhaltig verändern können. Wenn es von beiden Seiten passt führen wir danach zeitnah Ihr kostenloses Strategiegespräch durch.

Das Erst- und das Strategie-Gespräch führen wir online über die Zoom-Anwendung durch. Das Coaching oder die Behandlungen finden online oder in meiner Praxis in Berlin-Mitte in der Nähe vom Hauptbahnhof statt.

Vereinbaren Sie hier im Online-Kalender Ihr erstes kostenfreies Erstgespräch.

Planen Sie für das Gespräch bitte etwa 15 Minuten ein.

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Kein Heilversprechen

* Wie alle Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker gibt Angstfreier leben kein Heilungsversprechen ab.

Menschen sind individuell und der Erfolg der Behandlung hängt auch von ihrer Mitarbeit ab.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass sich unsere Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie (staatlich zugelassen zur Psychotherapie/HPG) und Hypnosetherapeuten von der eines Arztes, psychologischen oder medizinischen Psychotherapeuten unterscheidet. Weder stellen wir Rezepte aus, verabreichen Medikamente noch stellen wir medizinische Diagnosen zu körperlichen Erkrankungen. Ebenso geben wir kein Heilversprechen ab.

Eine möglicherweise notwendige psychiatrische oder medizinische Behandlung sollte in keinem Fall durch eine psychotherapeutische Behandlung nach HPG ersetzt werden.

Über die Annahme oder Ablehnung von Behandlungen entscheiden wir im Einzelfall und selbst.